2006
2008
Sie finden uns in Kapfenberg Redfeld
Richtung Mariazell direkt neben der Tennishalle
Parkplätze sind ausreichend vorhanden
Im Wesentlichen gelten die im Clubhaus aufliegenden Statuten der KSV Tennis Redfeld (Kapfenberger Sportvereinigung Tennis Redfeld)
(Auszug)
1.) MITGLIEDER
a) Hauptmitglied ist jene Person, die dem Vorstand als Hauptmitglied genannt wird.
b) Nebenmitglieder sind die Ehepartner, Lebensgefährte/in sowie Kinder bis zur Vollendung des 19. LJ.
c) Kinder bleiben bis zur Vollendung des 19. LJ Nebenmitglieder. Danach ist ein Übertritt mittels schriftlichem Ansuchen möglich, ansonsten gilt die Gästeregelung.
d) Nebenmitglieder über 19 Jahre ohne eigenes Einkommen (z.B. Student) verbleiben bis max. zum 25. Lebensjahr als Nebenmitglied.
e) Ruhende Mitgliedschaft: schriftliche Begründung, Beschluss durch Vorstand, verminderter Mitgliedsbeitrag.
2.) MITGLIEDSBEITRAG
Die Mitgliedsbeiträge (Familien- bzw. Einzelbeitrag) und die Arbeitseinsatzstunden sowie die dafür vorgesehene Abgeltung für nicht geleistete Arbeitsstunden werden im Vorstand als Vorschlag festgelegt und in der Mitgliederversammlung abgestimmt.
Die Mitgliedsbeiträge können nur für die Sanierung, Neubauten, Spielbetrieb, Veranstaltungen und Ausflüge verwendet werden.
3.) NEUAUFNAHMEN
a) Vorrangig werden Familienmitglieder aufgenommen.
b) Andere Personen mit schriftlichem Ansuchen an den Vorstand.
4.) AUFNAHMEGEBÜHREN
a) Familienmitglieder Mitgliedsbeitrag EURO 80,- / 110,- für Einzel / Familie
b) Neueintritt : Mitgliedsbeitrag mit Baukostenzuschuss EURO 150,- , die nächsten 2 darauffolgenden Jahre
c) Nebenmitglieder können mit schriftlichem Ansuchen als Hauptmitglied übernommen werden.
5.) AUSTRITT
Bei einem Austritt oder Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung eines bereits einbezahlten Mitgliedsbetrages.
6.) ZUSAMMENSETZUNG DES VEREINSAUSSCHUSSES
a) Leitungsorgan (Vorstand): Obmann / Obmann Stellvertreter / Schriftführer / Schriftführerstellvertreter / Kassier / Kassier Stellvertreter
b) Erweiterter Vereinsausschuss: Beirat, Sportwarte, Arbeitseinsatzleiter, Hüttenwart, Platzwart
Der Beirat wird bei der Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit gewählt.
Der Vereinsausschuss wird nach Bedarf vom Obmann einberufen.